CHANCEN FÜR BETRIEBE

Zuschüsse von Land und Kreis

 

  • Chancen geben
  • Förderwürdige Jugendliche ausbilden

 

 

Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten für ausbildende Betriebe im Landkreis Altenkirchen vor. Sie finden Programme mit ihren Förderbedingungen, die zuständigen Ansprechpartner*innen und deren Kontaktdaten.


Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

 

Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Außerdem können wir die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen.

 

Zudem können Sie einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragen. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist. 

 

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit beraten.


Ausbildungsprämie

 

 

Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fällt Ihr Betrieb darunter, können Sie die Prämie erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

 

  • Ihr Betrieb ist in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen, schließt aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 ab, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020
  • In diesem Fall kann das Unternahmen mit einem einmaligen Zuschuss in Form der Ausbildungsprämie gefördert werden

 

 

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen. Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die im Betrieb fortgesetzt werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können mit den oben genannten Prämien bezuschusst werden – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Gehört Ihr Betrieb einem Franchise-Unternehmen an, wird er in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

 

 

 

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit beraten.

 

 


Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz für Betriebe

 

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz: Auszubildende aus Insolvenzbetrieben.

 

Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz im Sinne dieser Vorschrift beim bisherigen Ausbildungsbetrieb nicht fortführen können, die Ausbildung fortsetzen und abschließen können. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss zu den Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen, gewährt.

Darüber hinaus bietet die ISB Aus- und Weiterbildungskredite zu sehr günstigen Zinsen an kleine (bis zu 49 Mitarbeitern) und mittlere (bis zu 249 Mitarbeitern) Unternehmen, die für folgende Zwecke diese Kredite beantragen können:

  • Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen
  • Schaffung von AUsbildungsplätzen
  • Schaffung eines Ausbildungsverbundes
  • fachliche Qualifizierung von Mitarbeitern durch Weiterbildung

 

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

 

Ludwigsplatz 2-4

67059 Ludwigshafen

 

Tel.: 06131 6172-1333

E-Mail: claudia.butty@pfalz.ihk24.de

 

Gefördert als JOBSTARTER plus-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.