CHANCEN FÜR BETRIEBE
Zuschüsse von Land und Kreis
Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten für ausbildende Betriebe im Landkreis Altenkirchen vor. Sie finden Programme mit ihren Förderbedingungen, die zuständigen Ansprechpartner*innen und deren Kontaktdaten.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Außerdem können wir die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen.
Zudem können Sie einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragen. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist.
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit beraten.
Ausbildungsprämie
Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fällt Ihr Betrieb darunter, können Sie die Prämie erhalten, wenn Folgendes zutrifft:
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen. Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die im Betrieb fortgesetzt werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können mit den oben genannten Prämien bezuschusst werden – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Gehört Ihr Betrieb einem Franchise-Unternehmen an, wird er in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit beraten.
Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz für Betriebe
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz: Auszubildende aus Insolvenzbetrieben.
Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz im Sinne dieser Vorschrift beim bisherigen Ausbildungsbetrieb nicht fortführen können, die Ausbildung fortsetzen und abschließen können. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss zu den Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen, gewährt.
Darüber hinaus bietet die ISB Aus- und Weiterbildungskredite zu sehr günstigen Zinsen an kleine (bis zu 49 Mitarbeitern) und mittlere (bis zu 249 Mitarbeitern) Unternehmen, die für folgende Zwecke diese Kredite beantragen können:
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen
Tel.: 06131 6172-1333
E-Mail: claudia.butty@pfalz.ihk24.de
Gefördert als JOBSTARTER plus-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.